Folgende Fragen zu dem Sachstandsbericht „Überleitungsprozess in die zugelassene kommunale Trägerschaft der Grundsicherung nach dem SGB II“, vorgelegt bei Sitzung des Sozialausschuss am 14.06.11
hat die Kreistagsfraktion DIE LINKE.Offene Liste am 18.07.11 an die Kreisverwaltung gestellt. Über Antworten werden wir wieder informieren.
1. Rechtsform
Welche Vorteile verspricht sich der Kreis von der Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechtes?
Weshalb soll kein Eigenbetrieb oder Regiebetrieb errichtet werden?
In welcher Rechtsform ist der Einfluss des Kreistages größer?
2. Datenschutz
Wird bei der räumlichen Gestaltung insbesondere im Eingangsbereich auf den Schutz der persönlichen Daten geachtet? Ist der Anmeldebereich so gestaltet, dass keine anderen Besucher/innen oder Unbeteiligte Informationen zur finanziellen oder gesundheitlichen oder persönlichen Situation bekommen können?
Wird bei der Anforderung von Unterlagen darauf geachtet werden, dass es sich nur um die unbedingt erforderlichen Daten handelt?
3. Zugang der Arbeitslosen zu den Sachbearbeiter/innen
Welche Angelegenheiten werden im Eingangsbereich geklärt?
Kann der Antragsteller kurzfristig bei einem Sachbearbeiter vorsprechen?
Wie wird die Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen gewährleistet?
Ist die telefonische Erreichbarkeit bzw. ein kurzfristiger Rückruf zu den Bürozeiten gegeben? Sind sie per Mail erreichbar?
3. Personal
Ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter/innen der ARGE in die neue Organisation ohne Verluste von Gehaltsansprüchen, Anwartschaften, etc. übernommen werden?
Ist geplant alle Mitarbeiter/innen zu übernehmen?
Welcher Personalrat ist für welche Zustimmungen zuständig?
Wird in der neuen kommunalen Einrichtung für Grundsicherung ein eigener Personalrat gewählt?
Wer ist in der Übergangssituation zuständig?
Wie sehen die Betreuungsschlüssel aus?
Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiter/innen, die für Vermittlung, wie hoch derjenige, die für Leistungsangelegenheiten und wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiter/innen, die für die restlichen Aufgaben zuständig sind.
Welche Aufgaben sollen die Assistenzkräfte haben? Welche Position werden sie einnehmen?
Wie viel Personal soll die Einrichtung schließlich haben?
Wie viele Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund sollen in welchen Funktionen beschäftigt werden?
Gibt es Planungen den Anteil von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund auch in Leitungspositionen zu erhöhen?
Soll es Schulungen zu interkultureller Kompetenz für alle Mitarbeiter/innen geben?
4. Arbeitsmarktintegration
Mit welchen Mitteln der Arbeitsmarktintegration soll vorwiegend gearbeitet werden?
Werden hierfür weitere Strukturen benötigt?